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OLG Rostock - Entscheidung vom 23.07.2010

I Ws 384/09 (RVG)

Normen:
RVG § 51 Abs. 1

Fundstellen:
NStZ-RR 2010, 326
OLGSt RVG § 51 Nr. 3
RVG professionell 2010, 156
RVGreport 2010, 415

Dem Pflichtverteidiger wird unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags für das Verfahren gem. § 51 Abs. 1 RVG eine Pauschvergütung in Höhe von 30.000,00 € (in Worten: dreißigtausend Euro) bewilligt. I. 1. Dem [...]
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