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OLG Köln - Entscheidung vom 14.04.2010

2 Ws 221/10

Normen:
StPO § 453
StPO § 453b
StPO § 462a

Fundstellen:
NStZ 2011, 119

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn ist zuständig für die Überwachung der durch Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen vom 25.04.2008 - 33g StVK 344/08 - bewilligten [...]
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