Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.06.2009 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 150/08 – teilweise abgeändert: Die Klage zu Nr. I 2 und 3 (betreffend den Unterlassungsanspruch [...]
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