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OLG Köln - Entscheidung vom 12.03.2010

20 U 139/09

Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig und hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, weil er seine Berufung gegen das am 8. Juli 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Köln ( 23 O [...]
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