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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 22.09.2010

L 10 AS 886/10

Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 07. April 2010 wird zurückgewiesen, soweit damit die Untätigkeitsklage abgewiesen worden ist. Im Übrigen wird die Berufung als unzulässig verworfen. [...]
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