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LSG Bayern - Entscheidung vom 15.03.2010

L 15 SF 77/10

Normen:
GOÄ (1982) Nr 828
GOÄ (1982) Nr 838
JVEG § 4 Abs. 1
SGG § 103
ZSEG § 5

Die Entschädigung des Antragstellers für die Fertigung des Gutachtens in Sachen S. K. gegen Deutsche Rentenversicherung Schwaben wird gemäß § 4 Abs. 1 JVEG auf 407,82 Euro festgesetzt. Der Antragsteller hat keinen [...]
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