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LG Stuttgart - Entscheidung vom 12.11.2010

14 O 249/10

Normen:
ZPO § 287

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 153.923,76 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 19.07.2010 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übertragung der Rechte an der [...]
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