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LG Münster - Entscheidung vom 13.07.2010

014 O 416/09

Normen:
BGB § 1365 Abs. 1
BGB § 1366 Abs. 4

Die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Urkunde UR-Nr. ###### des Notars S in D vom 16.02.2009 wird für unzulässig erklärt. Die Beklagte wird verurteilt, die ihr erteilte vollstreckbare Ausfertigung der [...]
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