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LG Dortmund - Entscheidung vom 28.09.2010

8 O 210/10

Normen:
UKlaG § 2
BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1

Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Aufträgen zur Vermittlung einer [...]
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