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LAG Nürnberg - Entscheidung vom 01.03.2010

4 Ta 171/09

Normen:
GKG § 42 Abs. 3 S. 1
ZPO § 3
BGB § 779

1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 02.09.2009 wird von Amts wegen dahin abgeändert, dass der Streitwert für das gerichtliche Verfahren festgesetzt wird auf EUR 32.425,--. 2. Auf die Beschwerde des [...]
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