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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 03.12.2010

8 Ta 217/10

Normen:
GVG § 17a
ArbGG § 5 Abs. 1 S. 1
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b
ArbGG § 5 Abs. 1 S. 1
BBiG § 1 Abs. 1

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 22. April 2010 - 20 Ca 1675/10- aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig. I. [...]
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