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FG Nürnberg - Entscheidung vom 14.07.2010

3 K 21/08

Normen:
EStG § 74 Abs. 1 S. 1, 3
BGB § 1612 Abs. 1
AO § 122

Streitig ist die Abzweigung von Kindergeld an den am 28.07.1989 geborenen Kläger. Die Beigeladene, die Mutter des Klägers, bezog für ihren Sohn zunächst laufend Kindergeld. Mit Antrag vom 08.08.2007 begehrte der Kläger [...]
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