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AG Dresden - Entscheidung vom 13.08.2010

231 Cs 900 Js 28869/08

Normen:
§§ 186 Var. 2
52 StGB

1. Die Angeklagten A1 und A2 werden wegen übler Nachrede in zwei tateinheitlichen Fällen je zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50,00 Euro verurteilt. 2. Betreffend eines weiteren Vorwurfes der üblen Nachrede [...]
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