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VGH Bayern - Entscheidung vom 11.11.2009

22 C 09.2568

Normen:
GKG § 40
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 2
GKG § 40
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 2

In Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 12. Mai 2009 wird der Streitwert für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf 6.654 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde [...]
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