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VGH Bayern - Entscheidung vom 28.09.2009

22 M 09.40019

Normen:
GG Art. 19 Abs. 4
VwGO § 162 Abs. 1
AtG § 6 Abs. 2 Nr. 4
AtG § 20 Satz 1
AtG § 6 Abs. 2 Nr. 4
AtG § 20 S. 1
GG Art. 19 Abs. 4
VwGO § 162 Abs. 1

I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens. I. Gegenstand der Anfechtungsklagen Az. 22 A 04.40010, 22 A 04.40011, 22 A 04.40012 und 22 A 04.40014 war die [...]
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