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VGH Bayern - Entscheidung vom 11.03.2009

12 CS 08.3091

Normen:
SGB VIII § 90
SGB VIII § 93

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. I. Die Beteiligten streiten um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der [...]
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