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VGH Bayern - Entscheidung vom 28.04.2009

22 ZB 09.67

Normen:
VwGO § 167 Abs. 1 Satz 1
ZPO § 767 Abs. 1
ZPO § 795 Abs. 1 Satz 1
BGB § 313 Abs. 1
BGB § 362 Abs. 1

I. Der Antrag der Beklagten zu 1 auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte zu 1 trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 190.000 Euro festgesetzt. [...]
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