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VGH Bayern - Entscheidung vom 03.12.2009

22 CS 09.2802

Normen:
VwGO § 80 a Abs. 3
VwGO § 80 Abs. 5
VwGO § 161 Abs. 2
GKG § 47 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 53 Abs. 3 Nr. 2
VwGO § 161 Abs. 2
GKG § 47 Abs. 1
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 53 Abs. 2 Nr. 2
VwGO § 80a Abs. 3

I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf [...]
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