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VGH Bayern - Entscheidung vom 19.08.2009

7 N 08.1936

Normen:
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2
VwGO § 47 Abs. 2
VwGO § 195 Abs. 7
BayEUG Art. 26
BayEUG Art. 32
GO Art. 22 Abs. 2
BayEUG Art. 26 Abs. 1
BayEUG Art. 32 Abs. 5
BayEUG Art. 32 Abs. 6
VwGO § 47 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
DÖV 2010, 147

I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Entscheidung ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch [...]
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