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VGH Bayern - Entscheidung vom 21.12.2009

7 C 09.2985

Normen:
GKG § 52 Abs. 1, § 66 Abs. 5 Satz 1
VwGO § 67 Abs. 4 Satz 2
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 66 Abs. 5 S. 1
VwGO § 67 Abs. 4 S. 2

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Beschwerde der Beklagten gegen die im Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 29. Oktober 2009 vorgenommene Festsetzung des Streitwerts auf 15.000 Euro hat keinen Erfolg. [...]
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