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VGH Bayern - Entscheidung vom 22.10.2009

22 C 09.2504

Normen:
GKG § 52 Abs. 2
BauKaG Art. 1 Abs. 1
BauKaG Art. 4
GKG § 52 Abs. 2

In Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 30. Juli 2009 wird der Streitwert für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf 5.000 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde [...]
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