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VGH Bayern - Entscheidung vom 21.10.2009

19 C 09.2395

Normen:
VwGO § 146 Abs. 1
VwGO § 146 Abs. 3
VwGO § 147 Abs. 1
VwGO § 148 Abs. 1
VwGO § 162 Abs. 2
VV-RVG Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4
RA/NotModG Art. 7 Abs. 4 Nr. 3
RVG n.F. § 15 a Abs. 1
RVG n.F. § 15 a Abs. 2
RVG n.F. § 60 Abs. 1
RVG § 15a
RVG § 60
RVG § 61
VwGO § 162 Abs. 1
RVG Nr. 2300 VV-
RA/NotModG i.d.F.v. 30.07.2009 Art. 7 Abs. 4 Nr. 3

Fundstellen:
RVGreport 2009, 470

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 315,90 Euro festgesetzt. I. 1. Der Klägerbevollmächtigte hat nach Beendigung eines [...]
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