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VGH Bayern - Entscheidung vom 27.10.2009

15 CS 09.2130

Normen:
BauGB § 2 Abs. 4
BauGB § 12
BauGB § 13 a
BauNVO § 11 Abs. 2
BauNVO § 11 Abs. 3
BauNVO § 20 Abs. 2
UVPG § 3
UVPG § 3 c
UVPG § 17
TA Lärm Nr. 6.5
VwGO § 80 a
VwGO § 80 Abs. 5
BauGB § 12 Abs. 1 S. 1
BauGB § 13a Abs. 1 S. 4
BauGB § 212a Abs. 1
UVPG § 3 Abs. 1 S. 1
UVPG § 3c S. 1

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Beigeladene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750 € festgesetzt. I. Den Antragstellern geht es [...]
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