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VGH Bayern - Entscheidung vom 12.10.2009

10 CS 09.817

Normen:
VwGO § 80 Abs. 5
VwGO § 146 Abs. 4
AufenthG § 5 Abs. 4
AufenthG § 54 Nr. 5
AufenthG § 54 Nr. 5a
AufenthG § 54 Nr. 6
AufenthG § 54a
AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 5
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 6 Abs. 1
VwZVG Art. 36 Abs. 3

Fundstellen:
DÖV 2010, 238

I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. März 2009 wird in den Ziffern I. und II. wie folgt neugefasst: 'I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers hinsichtlich der Zwangsgeldandrohungen [...]
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