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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 22.07.2009

11 S 1622/07

Normen:
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 4
AufenthG § 5 Abs. 3 Satz 2
AufenthG § 23
AufenthG § 25 Abs. 3
AufenthG § 25 Abs. 3 Satz 2b
AufenthG § 25 Abs. 5
AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1
AufenthG § 72 Abs. 2
VwGO § 114 Satz 2
VwVfG § 44
AsylVfG § 42

Fundstellen:
DÖV 2009, 919

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. Juni 2006 - 11 K 434/06 - wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen [...]
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