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VG Stuttgart - Entscheidung vom 25.06.2009

4 K 1431/09

Normen:
TierSG § 79 Abs. 4
EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung § 4 Abs. 1
EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung § 4 Abs. 1a S. 1

Der Antrag wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Der Streitwert wird auf 5.000,-- € festgesetzt. Der Antrag, mit dem der Antragsteller die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner [...]
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