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VG Stuttgart - Entscheidung vom 12.08.2009

12 K 2406/08

Normen:
GG Art. 12
GG Art. 3
JAPrO Bad.-Württ.
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 12
GG Art. 20 Abs. 3
JAG § 9

Der Bescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg -Landesjustizprüfungsamt vom 19.12.2007 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 20.05.2008 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, die Prüfungsleistungen des [...]
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