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VG Stuttgart - Entscheidung vom 31.03.2009

11 K 1182/09

Normen:
PassG § 7
PAuswG § 2
PolG § 1
PolG § 3
PolG § 49
VwGO § 80

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 17.03.2009 wird wieder hergestellt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf [...]
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