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VG Stuttgart - Entscheidung vom 02.04.2009

11 K 3517/08

Normen:
AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2
AufenthG § 55 Abs. 3
VwGO § 114 S. 1

VERWALTUNGSGERICHT STUTTGART Im Namen des Volkes Urteil In der Verwaltungsrechtssache wegen Ausweisung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart - 11. Kammer - aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 02. April 2009 für R e [...]
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