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VG Stuttgart - Entscheidung vom 22.06.2009

11 K 2502/08

Normen:
AufenthG § 25 Abs. 3
AufenthG § 25 Abs. 5
AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
AufenthG § 72 Abs. 2
GG Art. 6

VERWALTUNGSGERICHT STUTTGART Im Namen des Volkes Urteil In der Verwaltungsrechtssache wegen Aufenthaltserlaubnis und Ausweisersatz hat das Verwaltungsgericht Stuttgart - 11. Kammer - aufgrund der mündlichen Verhandlung [...]
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