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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 07.09.2009

8 K 2196/09

Normen:
GG Art 3 Abs. 1 S. 1
GG Art. 21
PartG § 5 Abs. 1 S. 1
GemO BW § 10 Abs. 2 S. 2
GemO BW § 10 Abs. 4
VwGO § 123 Abs. 2
ZPO § 920 Abs. 2

1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. 3. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt. Der sachdienliche Antrag der Antragsteller, die Antragsgegnerin im [...]
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