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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 24.07.2009

6 K 1627/09

Normen:
GemO § 36 Abs. 2
VwGO § 42 Abs. 2
VwGO § 123 Abs. 1 S. 2
VwGO § 123 Abs. 3
ZPO § 920 Abs. 2

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert für das Verfahren wird auf 5000.-- € festgesetzt. Die Anträge der Antragsteller [...]
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