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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 08.04.2009

5 K 358/09

Normen:
BauGB § 34 Abs. 2
BauGB § 31 Abs. 1
BauNVO § 8 Abs. 2
BauNVO § 8 Abs. 3 Nr. 3
BauNVO § 15 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
BRS 74 Nr. 71
DVBl 2009, 931

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 16. Oktober 2008 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin und der Beigeladene tragen die Kosten des [...]
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