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OVG Sachsen - Entscheidung vom 01.04.2009

PL 9 A 552/08

Normen:
BPersVG § 9 Abs. 2
BPersVG § 29 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
BPersVG § 60 Abs. 4
BPersVG § 64 Abs. 1 S. 2
SächsPersVG § 9 Abs. 2
SächsPersVG § 9 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
SächsPersVG § 29 Abs. 1 Nr. 4
SächsPersVG § 61 Abs. 4
SächsPersVG § 64 Abs. 1 S. 2
HG 2006/2007

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 15. Juni 2007 - PL 9 K 1851/06 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Der Antragsteller begehrt [...]
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