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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 15.05.2009

3 M 179/09

Normen:
VwGO § 158 Abs. 1

Die Beschwerde ist unzulässig und deshalb zu verwerfen. Der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin hat sowohl mit Beschwerdeschriftsatz vom 21. April 2009 wie auch mit der Beschwerdebegründung vom 8. Mai 2009 [...]
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