Die textlichen Festsetzungen Nr. 1.2 Satz 2, Nr. 5.2 und Nr. 5.3 des Bebauungsplans Nr. 903 'T. Straße/F.-----straße ' der Stadt B. sind unwirksam. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen [...]
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