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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 18.06.2009

14 A 1577/07

Normen:
KAG § 2 Abs. 2
KAG § 3 Abs. 2 Satz 2

Fundstellen:
DVBl 2009, 1194
DÖV 2009, 914
NJW 2010, 102

Mit Bescheid vom 18.7.2003 zog der Beklagte die 1948 geborene Klägerin zur Vergnügungssteuer für sexuelle Vergnügungen in Höhe von 10.220,00 Euro für das Jahr 2003 heran. Er ging davon aus, dass die Klägerin für einen [...]
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