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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 29.09.2009

8 A 1531/09

Normen:
StVZO § 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
StVZO § 35 Abs. 1
StVZO § 38 Abs. 1
StVZO § 38 Abs. 2
StVZO § 70 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
DVBl 2010, 131

Die klagende Stadt beantragte bei der Beklagten die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO zur Ausstattung von Fahrzeugen ihres Kommunalen Ordnungsdienstes (im Folgenden: KOD) mit Blaulicht und [...]
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