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OVG Mecklenburg-Vorpommern - Entscheidung vom 23.07.2009

2 O 55/09

Normen:
AufenthG § 61

Die Beschwerden gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schwerin - 5. Kammer - vom 21.04.2009 werden zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten der einzelnen Beschwerdeverfahren; außergerichtliche Kosten [...]
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