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OVG Hamburg - Entscheidung vom 22.09.2009

1 Bf 162/09.Z

Normen:
BGB § 839 Abs. 1
GG Art. 33 Abs. 2
VwGO § 6
BGB § 839
GG Art. 33 Abs. 2
GG Art. 34

Fundstellen:
DVBl 2009, 1599
ZBR 2010, 177

Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 27. März 2009 zuzulassen, wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das [...]
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