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OVG Hamburg - Entscheidung vom 30.06.2009

3 Bf 408/08

Normen:
StVO § 12 Abs. 1 Nr. 6
StVO § 45
VwVfG § 43

Fundstellen:
DVBl 2009, 1125
DÖV 2009, 826
NZV 2009, 524
VRS 116, 464
zfs 2009, 533

Die Berufung der Klägerin gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 7. August 2008 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. [...]
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