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OVG Hamburg - Entscheidung vom 27.05.2009

5 Bf 18/08.Z

Normen:
AufenthG § 11 Abs. 1 Satz 2
AufenthG § 25 Abs. 5
AufenthG § 28 Abs. 4
AufenthG § 36 Abs. 2
GG Art. 6 Abs. 1
GG Art. 6 Abs. 2
EMRK Art. 8

Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. September 2007 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg zuzulassen, wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des [...]
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