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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 22.10.2009

1 SsRs 34/09

Normen:
OWiG § 45 Abs. 1
OWiG § 74 Abs. 2
OWiG § 79 Abs. 1
OWiG § 79 Abs. 3
OWiG § 80 Abs. 1
OWiG § 80 Abs. 2
OWiG § 80 Abs. 3
StPO § 300
StPO §§ 44 ff.
StPO § 344 Abs. 2 S. 2
StPO § 473 Abs. 7
GG Art. 103 Abs. 1
OWiG § 45 Abs. 1
OWiG § 74 Abs. 2
OWiG § 79 Abs. 1
OWiG § 79 Abs. 3
OWiG § 80 Abs. 1
OWiG § 80 Abs. 2
OWiG § 80 Abs. 3
StPO § 300
StPO § 44
StPO § 344 Abs. 2 S. 2
StPO § 473 Abs. 7

1. Dem Betroffenen, der die Frist zur Begründung seines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Kusel vom 17. April 2009 versäumt hat, wird auf seinen Antrag und auf seine Kosten [...]
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