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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 15.06.2009

3 W 14/09

Normen:
FGG § 27 Abs. 1
FGG § 29 Abs. 1
FGG § 141 Abs. 3
FGG § 142
FGG § 142 Abs. 3
FGG § 147
FGG § 147 Abs. 1 Satz 2
BGB § 181 1. Alt.
GenG § 24 Abs. 1
GenG § 38
GenG § 38 Abs. 3
GenG § 39
GenG § 39 Abs. 1
GenG § 39 Abs. 2
AktG § 112
KostO § 31 Abs. 1
GenG § 39 Abs. 1

Fundstellen:
DNotZ 2010, 152

I. Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 3 000,00 € festgesetzt. Die sofortige weitere Beschwerde ist gemäß §§ 147 [...]
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