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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 23.01.2009

1 AR 21/08

Normen:
RVG § 51
RVG § 51 Abs. 1
StPO § 400 Abs. 1
StGB § 20
RVG § 51 Abs. 1
StPO § 400 Abs. 1

Gemäß § 51 RVG wird dem Antragsteller, Rechtsanwalt W....... W......, ........., als gerichtlich bestelltem Beistand des Nebenklägers A...... S......., für den ersten Rechtszug eine Pauschvergütung von 5.814 € [...]
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