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OLG Rostock - Entscheidung vom 24.04.2009

5 U 263/08

Normen:
ZPO § 234 Abs. 1
ZPO § 236 Abs. 2
AUB 2000

Fundstellen:
MDR 2009, 1170
OLGReport-Rostock 2009, 568

1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.07.2008 verkündete Urteil des Landgerichtes Rostock - 9 O 438/06 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt. 3. Das Urteil ist vorläufig [...]
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