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OLG Köln - Entscheidung vom 08.12.2009

81 Ss 77/09

Normen:
StPO § 329 Abs. 1

Fundstellen:
VRS 118, 182

I. Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Angeklagten als unbegründet verworfen. II. Das (Verwerfungs-)Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch [...]
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