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OLG Köln - Entscheidung vom 08.06.2009

2 Ws 271/09

Normen:
BtMG § 35
StPO § 37
StPO § 311 Abs. 2
StPO § 453 Abs. 2 S. 3
StPO § 473 Abs. 1 S. 1
ZPO § 181 Abs. 1

Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt. I. Durch das im Tenor näher bezeichnete Urteil, das am 24.01.2005 Rechtskraft erlangt [...]
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