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OLG Hamm - Entscheidung vom 27.08.2009

(2) 4 Ausl. S 135/09 (306/09)

Normen:
IRG § 61 Abs. 1 S. 2
EuRhÜbk Art. 8 Abs. 1

Die Rechtshilfe in Form der Herausgabe des Tankaufliegers der Marke C2 mit dem russischen Kennzeichen ######### an die niederländischen Behörden ist zulässig. Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm hat ihren Antrag vom [...]
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