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OLG Hamm - Entscheidung vom 24.06.2009

3 Ss 235/09

Normen:
StVG § 17
StVG § 21
FeV § 28
StVG § 17
StVG § 21
FeV § 28

Fundstellen:
NStZ-RR 2010, 59
NZV 2010, 162

Die Revision wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Angeklagte. I. Das Amtsgericht Bünde hat den Angeklagten am 15. Oktober 2008 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu [...]
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